Datenschutz-Help, Datenschutzberatung und externer Datenschutzbeauftragter

externer Datenschutzbeauftragter

wir bieten Ihnen die Übernahme der Funktion als externer Datenschutzbeauftragter

wir beraten Sie aber auch gerne in allen unternehmensbezogenen organisatorischen und technischen Fragestellungen des Datenschutzrechts


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Unser Angebot:

externer Datenschutzbeauftragter

Mitglied Fachverband externe Datenschutzbeauftragte e.V.  externe Datenschutzbeauftragte

 

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Harald Eul ist externer Datenschutzbeauftragter / Datenschutzberater +
Vorstandsmitglied a.D. der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. 

 

Leiterin des Erfa-Kreises Datenschutz Köln - Petra Eul-Löh (eforum)

 

anerkannter Sachverständiger (rechtlich) beim ULD (Register)


Benötigt Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Wenn Ihr Unternehmen mehr als 19 Mitarbeiter beschäftigt, die einen PC oder ein Laptop nutzen, dann benötigen Sie nach den Vorschriften des BDSG einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten. Maßgeblich ist übrigens die Zahl der beschäftigten Mitarbeiter. Es kommt nicht darauf an, ob es sich um Voll- oder Teilzeitbeschäftgte handelt. Sogar geringfügig beschäftigte Mitarbeiter (Minijob) sind in die Berechnung ohne Abschlag einzubeziehen.

Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?

Der Datenschutzbeauftragte soll nach den Vorgaben des  Gesetzgebers als unabhängige Instanz auf die Eihaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Unternehmen hinwirken. Insoweit ist er (oder sie) Ratgeber der Geschäftsleitung sowie der Fachbereiche und unterstützt Ihr Unternehmen bei der Erfüllung der Compliance. Der (oder die) Datenschutzbeauftragte entbindet die Geschäftsleitung natürlich nicht von der Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes. Aber ein guter Datenschutzbeauftragter unterstützt das Unternehmen bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, ohne die Erreichung legitimer Geschäftsziele zu blockieren.

Sofern der Datenschutzbeauftragte in Ihrem Unternehmen nur eine Teilzeitaufgabe ist, ist die professionelle Betreuung als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Haus kostengünstiger und effizienter. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen: externer Datenschutzbeauftragter  

Haben Sie Fragen zum Outsourcing der Funktion als externer Datenschutzbeauftragter oder anderen Themen rund um den Datenschutz wie z.B. Beschäftigtendatenschutz, Datenschutz-Organisation und -Management, Auftragsverarbeitung, Datenschutz- Audit oder Auslandsdatentransfer, dann sind wir Ihnen gerne behilflich. 

Entweder, Sie finden die Antwort in der strukturierten Sammlung von  Datenschutzmaterialien und Datenschutzlinks (siehe linke Spalte)

oder Sie informieren sich über unser Angebot als externer Datenschutzbeauftragter

oder informieren Sie sich im Datenschutz-Wiki

oder Sie nutzen den Beratungsservice von DatenschutzHelp   

(nähere Infos ebenfalls in der linken Spalte)

Unser Angebot 

Wir bieten einen umfassenden Service zu Datenschutz und Datensicherheit sowie die Funktion als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen.

 

Unser Motto: praktikabler Datenschutz mit Augenmaß

 

Seit mehr als 20 Jahre sind wir auf den Gebieten Datenschutz und Datensicherheit als Unternehmensberatung tätig. Wir gehören zu den Größten der Branche und sind bei zahlreichen, zum Teil namhaften Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter tätig (Größenordnung bis 3.500 Mitarbeiter).

 

Die HEC  Harald Eul Consulting besteht aus einem Team von sieben erfahrenen Datenschutzexperten. Jeder unserer Berater ist als Datenschutzbeauftragter zertifiziert.

Harald Eul

 Harald Eul

Unser bundesweites Angebot zum  Datenschutz
  • externer Datenschutzbeauftragter (Outsourcing des Datenschutzbeauftragten) bei monatlicher Betreuungspauschale
  • Entwicklung einer Datenschutzorganisation
  • Datenschutz-Audit
  • Schwachstellen-Analysen
  • Konzepte
  • Gutachten
  • Mitarbeiter-Schulung
Der geschäftsführende Gesellschafter Harald Eul war Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V., Bonn (GDD) - bis Novemer 2021, ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter nach GDDcert sowie anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (rechtlich) beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (Register)

Die geschäftsführede Gesellschafterin Petra Eul-Löh ist Vorstandsmitglied im Fachverband Externe Datenschutzbeauftragte e.V. sowie Leiterin des Datenschutz-Erfa-Kreises Köln (IHK Köln/GDD). Zertifizierte Datenschutzbeauftragte nach udiszert sowie GDDcertEU sowie Datenschutzauditor GDD sowie PersCert TÜV.

Alle weiteren Datenschutzexperten unseres Hauses sind ebenfalls als Datenschutzeauftragter zertifiziert und bringen langjährige branchenübergreifende Erfahrungen ein. Durch eine gesunde Mischung von Juristen, Betriebswirtschaftlern und Informatik können wir bei den von uns betreuten Unternehmen und Institutionen die Umsetzung der gesetzlichen Datenschutz-Anforderungen sinnvoll und praxisorientiert gewährleisten.

Erfahrungsschwerpunkte:
  • betrieblicher Datenschutzbeauftragter
  • Rechenzentren, Call Center, Telekommunikation
  • Auftragsverarbeitung,                  Konzerndatenschutz
  • grenzüberschreitender Datenverkehr
  • Direktmarketing, Data Warehouse
  • E-Commerce
  • Finanzdienstleister, Kreditkarten

 


Kontaktadresse:

Harald Eul Consulting GmbH

Datenschutz + Datensicherheit

50321 Brühl, Auf der Höhe 34

Geschäftsführer: Harald Eul, Petra Eul-Löh

E-Mail: info@he-c.de

 

Tel. +49 (0) 2232/200 879

 

 

Aktuelles zum Datenschutz (Auswahl für Datenschutzbeauftragte)

  • Leitlinie zu "Generativer KI und der EU-DSVO" des European Data Protection Supervisor (EDPS) (vieles auf private Stellen nach DSGVO übertragbar; Juni 2024)

  • Positionspapier des Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit “Bewerberdatenschutz und Recruiting im Fokus” (Juni 2024)

    Deutsch  und Englisch

  • Orientierungshilfe der DSK zu Künstlicher Intelligenz und Datenschutz (Mai 2024)

  • Microsoft Teams in der Landesverwaltung Niedersachsen auf Grundlage von Anpassungen des  Microsoft Standard-Auftragsverarbeitungsvereinbarung für MS Online Services – das Data Protection Addendum (DPA) zulässig (zunächst für öffentliche Stellen in Deutschland) (Mai 2024)

  • Webseiten rechtskonform gestalten - Die Bedeutung von TTDSG, ePrivacy und Datenschutz in der Praxis

    Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. hat einen kostenlosen Leitfaden für Websitebetreiber von Klein- und Mittelunternehmen mit einem gewissen Vorwissen im Themenbereich Datenschutzrecht herausgegeben. Link: https://www.awv-net.de/Webseiten_rechtskonform (Februar 2024)

  • EuGH-Urteil vom 25. Januar 2024 zum Schadensersatz nach der DSGVO C 687/21

  • Microsoft aktualisiert seine Datenschutz-Vereinbarung für Microsoft365 mit der Fassung vom 02. Januar 2024: Erweiterung der EU Data Boundary, wodurch nun alle „personenbezogenen Daten“ und nicht nur Kundendaten darunter fallen 

  • Präzisierung des immateriellen Schadens nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO – EuGH, Urteil vom 14.12.2023 C‑340/21 

  • Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO bezüglich Zweck, Zeitpunkt der Datenverarbeitung sowie Identität der Dritten – EuGH, Urt. v. 22.06.2023 – C‑579/21

  • Anforderungen an eine im Rahmen des Auskunftsrechts erteilte Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO – EuGH, Urt. v. 04.05.2023 – C‑487/21

  • Keine Erheblichkeitsschwelle für den Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO – EuGH, Urt. v. 04.05.2023 – C‑300/21

  • Relativer Ansatz zum Personenbezug von Daten i. S. v. Art. 4 Nr. 1 DSGVO - die mögliche Anonymität pseudonymisierter Daten – EuG, Urt. v. 26.04.2023 –T‑557/20

  • Reichweite des Auskunftsrechts nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO – EuGH, Urt. v. 12.01.2023 – C‑154/21

Archiv mit Relevanz

  • Kurzarbeit – ohne Datenschutzbeauftragte geht es nicht (Mai 2020)

  • Datenschutzbeauftragter kann nicht ohne weiteres abberufen werden; LAGMecklenburg-Vorpommern (Az: 5 Sa 108/19) (Mai 2020)

  • LAG Nürnberg: Kündigungs- und Abberufungsschutz für Datenschutzbeauftragte ist mit DSGVO vereinbar (Mai 2020)

  • GDD-Praxishilfe DSGVO: Videokonferenzen und Datenschutz (April 2020)

  • Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein informiert: Plötzlich im Homeoffice - und der Datenschutz? (März 2020)

  • Überarbeitete Praxishilfe für das Verzeichnis der Verarbeitugnstätigketen (Gesellschaft für Datenschtz und Datensicherheit (GDD)) - (März 2020)

  • Info-Broschüre des BfDI: Die Datenschutzbeauftragten in Behörden und Betrieben  (Jan 2020)

  • GDD-Praxishilfe DSGVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Auftragsverarbeiter (Jan 2020)

  • Brexit: vorerst keine Folgen für den Datenschutz bei Datentransfers nach Großbritannien (Jan. 2020)

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten - Auftragsverarbeiter, Version 1.0, GDD-Praxihilfe DSGVO (Jan. 2020)

  • Häufig gestellte Fragen zum Datenschutzbeauftragten (FAQ), LDI NRW (Jan. 2020)